Über uns
Die gemeinnützige Stiftung „Forum Bergbau und Wasser (FBW)“ fördert Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Hydrogeologie mit dem Schwerpunkt Grubenwasser.
Besonders berücksichtigt werden dabei die Chancen und Risiken eines Grubenwasseranstiegs nach Einstellung des Steinkohlenbergbaus sowie deren ökologische und ökonomische Konsequenzen. Insbesondere will die Stiftung aktuellen Forschungsbedarf in diesem Bereich klären und bestehende Grubenwasserkonzepte kritisch überprüfen.
Ziele sind deshalb die
- Durchführung und Förderung von Grundlagenforschung und anwendungsbezogener Forschung
- Vergabe von Forschungsaufträgen
- Evaluation bereits vorliegender Erkenntnisse
- Unterstützung, Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
- Vermittlung und Publikation gewonnener Erkenntnisse
Die Stiftung „Forum Bergbau und Wasser (FBW)“ ist sowohl operativ (führt also Forschungsprojekte selbst aus) als auch fördernd tätig (vergibt also Fördergelder für definierte Projekte an Dritte). Sie arbeitet unabhängig und bestimmt im Rahmen des Stiftungszwecks ihre Aktivitäten selbst. Alle Ergebnisse ihrer Aktivitäten werden transparent dargestellt und veröffentlicht.
Kuratorium hat Stiftungszweck im Blick
Um den Stiftungszweck zu erfüllen, ist ein Kuratorium mit sieben Mitgliedern eingesetzt, das darüber entscheidet, welche konkreten Forschungsvorhaben auf welche Weise durchgeführt werden. Sechs der sieben grundsätzlich ehrenamtlich tätigen Kuratoriumsmitglieder sind Wissenschaftler, die über besondere fachliche Expertise, Erfahrung und Know-how im Bereich Grubenwasser, Modellierung und Hydrogeochemie verfügen. Das siebte Kuratoriumsmitglied stellt der Treuhänder des Stiftungsvermögens, der Stifterverband.
Verwaltet wird die Stiftung vom Deutschen Stiftungszentrum (DSZ), einer Tochter des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft, das dafür verantwortlich zeichnet, dass die Stiftung die Regeln der Gemeinnützigkeit einhält und die Gelder nicht zweckfremd eingesetzt werden. Es handelt nach den „Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen“ und legt dem Kuratorium einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Stiftungsmittel vor.